Google Richtlinien für Bewertungen – Was ist erlaubt?

Das Wichtigste auf einen Blick

1️⃣ Eine Google Bewertung muss auf einer echten, eigenen Erfahrung mit dem Unternehmen beruhen und sich auf diese beziehen. Gekaufte, belohnte oder aus dem eigenen Umfeld stammende Bewertungen verstoßen gegen die Richtlinien, egal ob positiv oder negativ.

2️⃣ Verboten sind Beleidigungen, Hassrede, Drohungen, unbelegte Vorwürfe, personenbezogene Daten und Werbung. Reicht ein einziger Satz für einen Verstoß, löscht Google die gesamte Bewertung, auch wenn die Kritik berechtigt war.

3️⃣ Auch für Unternehmen gelten Regeln: keine Anreize, kein Review-Gating, keine vorformulierten Texte, kein Drängen vor Ort. Verstöße können zur Löschung von Bewertungen, zu einer Bewertungssperre und zu einem sichtbaren Warnhinweis im Profil führen.

Inhalt

Für wen gelten Googles Bewertungsrichtlinien?

Die Google-Richtlinien für Bewertungen betreffen alle, die Bewertungen auf Google schreiben, erhalten, beantworten oder beeinflussen: Kundinnen und Kunden, Unternehmen, Agenturen, Mitarbeitende und Dritte.

Für dich als Unternehmen werden sie relevant, sobald dein Profil Bewertungen sammelt oder du aktiv um Feedback bittest. Wichtig: Auch beauftragte Dienstleister handeln nicht außerhalb dieser Regeln. Deren Verhalten kann deinem Profil direkt zugerechnet werden.

Für Bewertende gelten die Richtlinien unabhängig davon, ob sie mit Klarnamen, Pseudonym oder normalem Google-Konto schreiben. Entscheidend ist nicht allein die Identität, sondern ob der Inhalt zur tatsächlichen Erfahrung mit dem Unternehmen passt.

Warum Google Bewertungen prüft

Google prüft Bewertungen, um die Verlässlichkeit von Suchergebnissen und Unternehmensprofilen zu schützen. Bewertungen sollen Nutzern bei Entscheidungen helfen und nicht Rankings manipulieren oder Unternehmen gezielt schaden.

Die Prüfung kann automatisch, manuell oder nach einer Meldung erfolgen. Automatische Systeme erkennen dabei auffällige Muster wie ungewöhnliche Häufungen, wiederholte Formulierungen oder verdächtige Kontobewegungen.

Bewertungen können ausgeblendet, nicht veröffentlicht oder entfernt werden, wenn Google sie als nicht Richtlinien-konform oder regelwidrig einstuft.

Eine entfernte Bewertung ist kein automatischer Beweis für einen Verstoß und eine sichtbare Bewertung kann gegen Richtlinien und Recht verstoßen.

Diese Inhalte sind in Google Bewertungen NICHT erlaubt

Die folgenden Richtlinien gelten sowohl für Bewertungen auf Google Maps als auch für die Antworten des Unternehmens:

Fake-Bewertungen

Bewertungen ohne echte Erfahrung sind der häufigste Löschgrund. Dazu zählen auch Bewertungen, die jemand für dich schreibt und Bewertungen über mehrere Konten derselben Person.

Verstoß: „Habe noch nie selbst bestellt, aber meine Kollegin sagt das Essen ist super.“

Erlaubt: „Habe letzte Woche zum ersten Mal bestellt. Die Pasta kam warm an und war in 25 Minuten da.“

Bezahlte und belohnte Bewertungen

Sobald ein Anreiz im Spiel ist, ist die Bewertung unzulässig: Geld, Rabatt, Gratisprodukt, Gewinnspiel. Das gilt auch, wenn der Anreiz nur dafür angeboten wird, um eine negative Bewertung zu ändern.

Verstoß: „Tolle Beratung! Für die Bewertung gab es 10 % auf den nächsten Einkauf, danke dafür.“

Erlaubt: „Tolle Beratung, mir wurde ehrlich gesagt, dass ich das teurere Modell nicht brauche.“

Interessenkonflikt

Wer beruflich oder persönlich mit dem Unternehmen verbunden ist, darf es nicht bewerten. Das betrifft aktuelle und ehemalige Mitarbeiter, Inhaber, Dienstleister des Unternehmens, etc. 

Verstoß: „Ich arbeite hier seit drei Jahren und kann sagen: Bestes Team der Stadt.“

Erlaubt: „War hier als Kunde, das Team hat sich viel Zeit genommen und alle Fragen beantwortet.“

Identitätsdiebstahl

Du darfst dich in einer Bewertung nicht als jemand anderes ausgeben. Weder als andere Person noch als Behörde, Verband oder offizielle Prüfstelle.

Verstoß: „Als Mitarbeiter des Gesundheitsamts kann ich bestätigen: Diese Küche ist eine Katastrophe.“

Erlaubt: „Die Küche war vom Gastraum aus einsehbar und wirkte auf mich ungepflegt.“

Fehlinformationen

Gemeint sind schädliche Falschinformationen zu Gesundheit, Medizin, Wahlen oder aktuellen Ereignissen. In Bewertungen taucht das vor allem bei Ärzten, Apotheken und Heilpraktikern auf.

Verstoß: „Der Arzt hat mir eine Impfung empfohlen. Impfungen verursachen nachweislich Autismus, geht da nicht hin.“

Erlaubt: „Der Arzt hat mir eine Impfung empfohlen, ohne mir die Risiken zu erklären. Das hätte ich mir ausführlicher gewünscht.“

Falschdarstellung

Falsche Angaben zur Qualität eines Produkts oder das gezielte Weglassen von Fakten, um andere Kunden zu täuschen.

Verstoß: „Die Werkstatt hat den Motor kaputt gemacht.“ (Der Motorschaden bestand bereits vor dem Werkstattbesuch, was der Rezensent weiß.)

Erlaubt: „Ich kam mit einem Motorschaden. Die Werkstatt hat drei Wochen für die Diagnose gebraucht und mich in der Zeit nicht informiert.“

Belästigung und Drohungen

Drohungen gegen Personen, Doxing (das Veröffentlichen privater Daten) und sexualisierende Aussagen über Einzelpersonen.

Verstoß: „Der Inhaber sollte aufpassen, wenn er abends den Laden abschließt. Ich weiß, wo er wohnt.“

Erlaubt: „Der Inhaber wurde laut und hat mich vor anderen Kunden angeschrien. So behandelt man keine Kunden.“

Hassrede

Abwertende Aussagen aufgrund von Herkunft, Religion, Behinderung, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung oder ähnlichen Merkmalen.

Verstoß: „Typisch für die Leute aus dem Land, unfreundlich und unehrlich.“

Erlaubt: „Der Mitarbeiter war unfreundlich und die Rechnung enthielt Positionen, die wir nicht vereinbart hatten.“

Anstößige Inhalte

Persönliche Angriffe, absichtliche Provokation und vor allem: unbelegte Vorwürfe krimineller oder unethischer Handlungen.

Verstoß: „Die betrügen ihre Kunden systematisch und hinterziehen garantiert Steuern.“

Erlaubt: „Der Preis auf der Rechnung lag 40 % über dem Kostenvoranschlag, ohne dass mir das vorher gesagt wurde.“

Personenbezogene Daten

Vollständige Namen, Gesichter auf Fotos, Adressen, Telefonnummern oder Gesundheitsdaten anderer Personen ohne deren Einwilligung.

Verstoß: „Die Kassiererin Sandra Muster (die mit der blauen Brille, wohnt in der Beispielstraße) war extrem unfreundlich.“

Erlaubt: „Die Mitarbeiterin an der Kasse war am Samstagvormittag extrem unfreundlich.“

Obszönitäten und vulgäre Sprache

Kraftausdrücke, die beleidigen oder die Kritik verschärfen sollen.

Verstoß: „Der Service war scheiße und der Kellner ein Vollidiot.“

Erlaubt: „Der Service war schlecht, wir haben 40 Minuten auf die Getränke gewartet.“

Sexuelle Inhalte und Inhalte nur für Erwachsene

Pornografische, anzügliche oder sexualisierende Inhalte, auch in Fotos. Für normale Bewertungen ist das kaum relevant, es sei denn, jemand kommentiert das Aussehen von Mitarbeitern.

Verstoß: „Die Bedienung hat einen unglaublich heißen Körper, allein deswegen komme ich wieder.“

Erlaubt: „Die Bedienung war aufmerksam und freundlich, deswegen komme ich wieder.“

Gewaltdarstellungen

Bilder oder Beschreibungen von Gewalt, schweren Verletzungen oder Tierquälerei, die schockieren sollen.

Verstoß: Ein Foto der blutigen Verletzung nach einem Unfall im Fitnessstudio als Bild zur Bewertung.

Erlaubt: „Ich habe mich an einem kaputten Gerät verletzt. Das Personal hat den Schaden vorher gesehen und nichts unternommen.“

Eingeschränkt zulässige Inhalte

Keine Verkaufsangebote, Links oder Kontaktdaten für Alkohol, Tabak, Waffen, Glücksspiel, Medikamente, Finanzprodukte oder Erwachsenendienste. Das Erwähnen an sich ist erlaubt.

Verstoß: „Super Weinhandlung! Wer günstiger will: Ich verkaufe die gleichen Flaschen 20 % billiger, Nummer 0170 1234567.“

Erlaubt: „Super Weinhandlung mit gut sortierter Auswahl und fairer Beratung.“

Gefährliche Inhalte

Inhalte, die zu gefährlichen Handlungen anleiten oder ermutigen.

Verstoß: „Die Kletterhalle ist gut. Tipp: Die Sicherung kann man weglassen, wenn man den Hinterausgang nimmt, da kontrolliert keiner.“

Erlaubt: „Die Kletterhalle ist gut. Die Sicherheitseinweisung war gründlich, das Personal hat auf die Regeln geachtet.“

Schutz von Kindern und terroristische Inhalte

Beide Richtlinien führen nicht nur zur Löschung, sondern zur Sperrung des Kontos und gegebenenfalls zur Meldung an Behörden. 

Nicht themenbezogene Inhalte

Die Bewertung muss sich auf das Unternehmen beziehen. Politische Meinungen, allgemeine Kommentare oder persönliche Probleme gehören nicht hinein.

Verstoß: „1 Stern, weil der Inhaber auf Facebook eine Partei unterstützt, die ich ablehne.“

Erlaubt: „1 Stern, weil meine Reklamation nach vier Wochen noch immer nicht bearbeitet wurde.“

Werbung

Keine Werbung, keine E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder Links in Bewertungen. Das gilt auch für die Bewertung des eigenen Unternehmens durch andere und für „Werbung“ in Form von Verweisen auf Konkurrenten.

Verstoß: „Ganz okay, aber bei XY gibt es das Gleiche günstiger, Code MAX10 für 10 % Rabatt.“

Erlaubt: „Ganz okay, aber ich habe das gleiche Produkt woanders deutlich günstiger gesehen.“

Unklare Inhalte

Texte ohne erkennbaren Sinn, zufällige Zeichenfolgen oder Emojis ohne Aussage.

Verstoß: „asdfgh 👍👍👍 ok“

Erlaubt: „Schneller Service, faire Preise.“ (Kurz, aber verständlich. Auch eine reine Sternebewertung ohne Text ist erlaubt.)

Sich wiederholende Inhalte

Dieselbe Bewertung mehrfach, entweder über ein Konto oder über mehrere Konten. Das kommt häufig vor, wenn jemand aus Frust dieselbe Bewertung bei mehreren Standorten einer Kette hinterlässt.

Verstoß: Derselbe Text „Nie wieder, Abzocke!“ bei allen acht Filialen des Unternehmens.

Erlaubt: Eine Bewertung bei der Filiale, in der die Erfahrung tatsächlich gemacht wurde.

Fremde oder manipulierte Fotos

Für Fotos und Videos gelten eigene Regeln. Sie müssen vom Bewertenden selbst aufgenommen worden sein, vom Standort stammen, der bewertet wird und den Ort bzw. die Leistung als Hauptmotiv zeigen. Screenshots, Stock-Fotos, Collagen, stark bearbeitete Bilder, Bilder von Dritten sowie eingefügte Rahmen oder Texte sind nicht erlaubt. Medien geringer Qualität kann Google jederzeit entfernen, und zwar ohne Einspruchsmöglichkeit.

Verstoß: Ein Foto von der Website des Hotels als Beleg, dass das Zimmer nicht so aussah wie versprochen.

Erlaubt: Ein eigenes Foto des Zimmers, aufgenommen beim Aufenthalt, mit dem Text „So sah das Zimmer bei uns aus, deutlich kleiner als auf den Bildern.“

Quellen von Google: 

👉 Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte

👉 Richtlinie für von Nutzern erstellte Inhalte in Maps

👉 Tipps zum Veröffentlichen von Medien auf Google Maps

👉 Tipps für mehr Rezensionen

Problematische Bewertungen melden und prüfen lassen

Ein Richtlinienverstoß betrifft Googles eigene Regeln für Maps- und Unternehmensprofil-Inhalte. Google prüft dann, ob die Rezension gegen diese Plattformregeln verstößt. Du kannst dies direkt Google melden indem du auf das Dreipunktmenü oben rechts bei der jeweiligen Rezension klickst:

Markiert ist die Auswahl "Rezension melden"

Eine Rechtsverletzung betrifft mögliche Verstöße gegen geltendes Recht – etwa falsche Tatsachenbehauptungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder die Veröffentlichung vertraulicher Daten. Nutze bei klaren Rechtsverletzungen zusätzlich den rechtlichen Meldeweg von Google.

👉 In diesem Ratgeber zeige ich dir alle Optionen, die du hast um Google Bewertungen löschen zu lassen.

Diese Praktiken, um Bewertungen sammeln zusammeln verstoßen ebenfalls gegen Google-Richtlinien

Review-Gating

Review-Gating bedeutet, dass du zufriedene Kunden zur Google-Bewertung weiterleitest und unzufriedene in einen privaten Feedback-Kanal umlenkst. Diese Vorauswahl verfälscht das Bewertungsbild und widerspricht dem Grundprinzip ehrlicher, unverzerrter Erfahrungsberichte.

❌ Verzichte auf Abfragen wie „Warst du zufrieden? Ja → Google, Nein → Kontaktformular“. Solche Filter erhöhen das Risiko, dass deine gesammelten Bewertungen als manipulativ eingestuft werden.

Sende Bewertungsanfragen stattdessen nach klaren, neutralen Kriterien – zum Beispiel an alle Kunden nach abgeschlossenem Termin oder an alle Käufer nach Lieferung. Beschwerden darfst du zusätzlich intern aufnehmen, aber nie als Ersatz für den offenen Bewertungsweg nutzen.

Vorgaben, Skripte oder vorformulierten Bewertungstexte

Gib Kunden keine Textbausteine, Sterne-Vorgaben oder Stichwortlisten für ihre Google-Bewertung. Eine Rezension muss in den eigenen Worten der bewertenden Person entstehen.

❌ Unzulässig sind Vorlagen wie „Schreib bitte, dass unser Service schnell, freundlich und professionell war“ oder „Kopiere diesen Text einfach in deine Bewertung“. Solche Vorgaben machen echte Kundenerfahrungen zu gesteuerten Inhalten.

✅ Besser ist eine offene Hilfestellung: „Beschreibe gern, welche Leistung du genutzt hast und wie du den Ablauf erlebt hast.“ Das unterstützt konkrete Bewertungen, ohne Inhalt, Ton oder Ergebnis vorzugeben.

Folgen von Google Richtlinienverstößen

Google kann einzelne Bewertungen entfernen, ausblenden oder gar nicht erst veröffentlichen, wenn sie gegen die Richtlinien verstoßen. Betroffen sind häufig gekaufte Rezensionen, Bewertungen aus dem eigenen Umfeld oder auffällig gleichförmige Texte.

Manipulierte Bewertungen können deine Sternebewertung und die Anzahl sichtbarer Rezensionen nachträglich verändern, mit direkten Auswirkungen auf Vertrauen, Klickverhalten und die Wahrnehmung deines Profils.

Bei wiederholten oder schweren Verstößen kann Google Funktionen im Unternehmensprofil einschränken, das Profil einer Prüfung unterziehen oder dieses sperren. 

Häufige Fragen

Ja – aber nur, wenn die Rezension gegen Google-Richtlinien verstößt oder rechtlich angreifbar ist. Hier gibt es mehr Optionen als viele denken. In diesem Ratgeber erfährst du, alle Möglichkeiten, um Google Bewertungen löschen zu lassen.

Ich bin Autor dieses Blogs und arbeite als SEO Experte für Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Schreibe JETZT deine Nachricht in das Kommentarfeld, wenn du Fragen zu Google Bewertungen oder SEO hast.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner